Häufig gestellte Fragen
Aufbewahrungsfristen
Im Allgemeinen sind alle Buchhaltungsunterlagen auch Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre aufzubewahren.
Bewirtungsaufwendungen
- alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber sind aufzuführen
- der Anlaß der Bewirtung sollte so genau wie möglich angeben werden,
globale Bezeichnungen wie z.B. „Arbeitsessen“ sind nicht ausreichend
- d
ie Höhe der Bewirtungsaufwendungen sollte angemessen sein
- a
chten Sie auch bei Bewirtungsbelegen auf den korrekten Ausweis der
Umsatzsteuer
(siehe unter Punkt Umsatzsteuerausweis)
Geschenke
- steuerlich abzugsfähig sind Geschenke bis max. 35 EUR pro Person (keine
Arbeitnehmer) und Jahr
- die Geschenke sind in geeigneter Weise aufzuzeichnen (Dokumentation der
Empfänger)
Verpflegungsmehraufwendungen im Inland:
- mindestens 8 bis 14 Std. --> EURO 6,00
- mindestens 14 bis 24 Std. --> EURO 12,00
- 24 Stunden --> EURO 24,00
Umsatzsteuerausweis
- bei Kleinbetragsrechnungen bis EURO 150,00 ist der Ausweis der
Mehrwertsteuer erforderlich
- bei Rechnungen über EURO 150,00 ist die enthaltene Umsatzsteuer immer als EURO
Betrag auszuweisen