Häufig gestellte Fragen

 

Aufbewahrungsfristen

Im Allgemeinen sind alle Buchhaltungsunterlagen auch Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre aufzubewahren.
 

Bewirtungsaufwendungen

- alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber sind aufzuführen

- der Anlaß der Bewirtung sollte so genau wie möglich angeben werden,
  globale Bezeichnungen wie z.B. „Arbeitsessen“ sind nicht ausreichend

- d
ie Höhe der Bewirtungsaufwendungen sollte angemessen sein

- a
chten Sie auch bei Bewirtungsbelegen auf den korrekten Ausweis der
  Umsatzsteuer 
(siehe unter Punkt Umsatzsteuerausweis)


Geschenke 

- steuerlich abzugsfähig sind Geschenke bis max. 35 EUR pro Person (keine 
  
Arbeitnehmer) und Jahr

- die Geschenke sind in geeigneter Weise aufzuzeichnen (Dokumentation der
  Empfänger) 
 


Verpflegungsmehraufwendungen im Inland:  

- mindestens 8 bis 14 Std. --> EURO 6,00
- mindestens 14 bis 24 Std. --> EURO 12,00
- 24 Stunden --> EURO 24,00


Umsatzsteuerausweis 

- bei Kleinbetragsrechnungen bis EURO 150,00 ist der Ausweis der
  Mehrwertsteuer erforderlich


- bei Rechnungen über EURO 150,00 ist die enthaltene Umsatzsteuer immer als  EURO
  Betrag auszuweisen